Allgemeine Geschäftsbedingungen

Möhnesee, 01.10.2025

Immobilienberatung Ruhr e.K. betreibt Immobiliengeschäfte und damit zusammenhängende Geschäfte jedweder Art, insbesondere die Immobilienberatung, Immobilienvermittlung, Immobilienbewertung, Immobilienbegutachtung, der Erwerb und Verkauf von Immobilien, die Entwicklung von Immobilienprojekten, die Bewirtschaftung und Verwaltung von Immobilien, die Vermietung und sonstige Verwertung sowie Fort- und Weiterbildung.

Geltungsbereich
  • Alle Angebote, Bestellungen, Lieferungen und Leistungen der Immobilienberatung Ruhr e.K. erfolgen ausschließlich auf Grundlage einer schriftlichen Individualvereinbarung und den folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
  • Abweichende Regelungen, insbesondere Geschäftsbedingungen von Vertragspartnern, gelten nur, sofern diese von Immobilienberatung Ruhr e.K. ausdrücklich schriftlich vor Vertragsabschluss bestätigt worden sind. Dies gilt auch dann, wenn Immobilienberatung Ruhr e.K. Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Vertragspartnern im Einzelfall nicht widersprochen hat.
  • Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten sowohl für das aktuelle Geschäft und auch für alle zukünftigen Geschäftsfälle zwischen Immobilienberatung Ruhr e.K. und dem Vertragspartner.
  • Immobilienberatung Ruhr e.K. behält sich vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit, auch mit Wirkung für laufende Verträge, zu ändern und zu ergänzen.
  • Der Vertragspartner wird über Änderungen und Ergänzungen unter Einhaltung einer angemessenen Frist informiert. Der Vertragspartner hat das Recht, Änderungen und Ergänzungen zu widersprechen. Widerspricht er nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, so werden die Änderungen und Ergänzungen wirksam.
Datenspeicherung und Bonitätsprüfung
  • Immobilienberatung Ruhr e.K. ist berechtigt, zur Abwicklung der Geschäftsbeziehung Daten über den Vertragspartner unter Beachtung der Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes und der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu speichern und zu verarbeiten.
  • Immobilienberatung Ruhr e.K. behält sich vor, zur Entscheidung über die Begründung, Durchführung oder Beendigung von Vertragsverhältnissen mit Wirtschaftsauskunfteien und Kreditversicherungsgesellschaften zusammenzuarbeiten.
  • Insbesondere ist Immobilienberatung Ruhr e.K. berechtigt, zum Zwecke der Vertragsdurchführung, der Beendigung oder bei nicht vertragsgemäßer Abwicklung eines Vertrages durch den Vertragspartner Daten des Vertragspartners an Wirtschaftsauskunfteien oder Kreditversicherungsgesellschaften zu übermitteln.
Angebote
  • Angebote von Immobilienberatung Ruhr e.K. sind grundsätzlich unverbindlich und freibleibend, sofern nicht schriftlich eine Bindefrist vereinbart ist.
  • Irrtum und Zwischenverwertung sind ausdrücklich vorbehalten.
  • Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn ein Auftrag von Immobilienberatung Ruhr e.K. schriftlich bestätigt wird oder Immobilienberatung Ruhr e.K. mit der Ausführung beginnt.
  • An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen und Daten, gleich auf welchem Datenträger, behält sich Immobilienberatung Ruhr e.K. alle Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Jedwede Weitergabe an Dritte bedarf der vorherigen ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von Immobilienberatung Ruhr e.K..
Vergütungen und Preise
  • Wenn nicht anders vereinbart, gelten die Preise gemäß aktueller Preisliste von Immobilienberatung Ruhr e.K. in der jeweils gültigen Fassung.
  • Dienstleistungen werden, soweit nicht anders vereinbart, nach Zeitaufwand berechnet. Die Berechnung erfolgt je angefangene Viertelstunde.
  • Alle Preise gelten, wenn nicht anders ausgewiesen, grundsätzlich als Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung geltenden Höhe.
  • Immobilienberatung Ruhr e.K. behält sich das Recht vor, Preise angemessen zu erhöhen, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Lohnkostensteigerungen oder Tarifabschlüssen, eintreten. Diese werden dem Vertragspartner auf Verlangen nachgewiesen.
  • Leistungen, die Immobilienberatung Ruhr e.K. für den Vertragspartner unentgeltlich erbringt, kann Immobilienberatung Ruhr e.K. jederzeit abändern oder ganz einstellen. Soweit die Änderung oder Einstellung für den Vertragspartner von Bedeutung ist, wird Immobilienberatung Ruhr e.K. ihn zuvor unterrichten. Aus der Änderung oder Einstellung solcher Leistungen entstehen dem Vertragspartner keine Nacherfüllungs-, Mängel-, Erstattungs- oder Schadenersatzansprüche.
Maklertätigkeit
  • Grundlage der Maklertätigkeit von Immobilienberatung Ruhr e.K. bilden die vom Vertragspartner (Eigentümer oder Verkäufer) oder dessen Auskunftsbefugten erteilten Auskünfte und Informationen, hierzu gehören auch Unterlagen und Angaben zum Objekt. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Angaben kann Immobilienberatung Ruhr e.K. keine Haftung übernehmen.
  • Soll eine Auftragserteilung zum Nachweis oder zur Vermittlung eines Kaufvertrages erfolgen, ist der Vertragspartner vor Unterzeichnung des Maklervertrages verpflichtet, die nach dem Geldwäschegesetz (GWG) erforderlichen Identitätsdaten – bei natürlichen Personen: Name, Geburtsort, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Anschrift; bei juristischen Personen: Firma, Name, Rechtsform, Registernummer (wenn vorhanden), Anschrift des Sitzes, Namen der Mitglieder des Vertretungsorgans oder gesetzlicher Vertreter – mitzuteilen und eine Kopie des Personalausweises oder Handelsregisterauszuges zu übermitteln.
  • Immobilienberatung Ruhr e.K. ist berechtigt, auch für die jeweils andere Vertragspartei entgeltlich tätig zu werden, wenn diese Tätigkeit auf den Nachweis beschränkt ist und der Auftraggeber darüber informiert wurde.
  • Mit Kaufinteressenten kommt ein Maklervertrag zustande, sobald diese die Übersendung eines Kauf- bzw. Vermietungsangebots erhalten haben und sich daraufhin mit Immobilienberatung Ruhr e.K. oder dem Eigentümer / Vermieter in Verbindung setzen.
  • Der Vertragspartner (Eigentümer oder Verkäufer) verpflichtet sich, mit Auftragserteilung an Immobilienberatung Ruhr e.K. eine Kopie des gemäß GEG gültigen Energieausweises vorzulegen. Sollte der Vertragspartner entgegen diesem ausdrücklichen Hinweis auf die gesetzliche Verpflichtung den Energieausweis nicht vorlegen, stellt er Immobilienberatung Ruhr e.K. von jeglichen Ansprüchen seitens Dritter, insbesondere wegen Abmahnungen und Schadenersatzansprüchen Dritter, frei.
  • Für die Vermittlung als auch für den Nachweis eines Kauf- oder sonstigen Erwerbsvertrages sowie für den Erwerb von unbebauten oder bebauten Liegenschaften sowie grundstücksgleichen Rechten aus einer Zwangsversteigerung ist vom Käufer eine Provision in Höhe von je 5,95 % inklusive Umsatzsteuer des Gesamtkaufpreises einschließlich aller mit dem Erwerb zusammenhängenden Nebenabreden oder Ersatzgeschäften, wie beispielsweise Kauf statt Miete o.ä., an Immobilienberatung Ruhr e.K. zu zahlen.
  • Soweit im Falle eines angebotenen Immobilienkaufvertrages Geschäfts- oder Gesellschaftsanteile der Eigentümergesellschaft verkauft oder erworben werden, oder im umgekehrten Falle bei Angebot des Erwerbs von Geschäfts- und Gesellschaftsanteilen lediglich die der Gesellschaft gehörenden Immobilien verkauft oder erworben werden, schuldet der Vertragspartner Immobilienberatung Ruhr e.K. gleichwohl die nach dem ursprünglichen Auftrag vereinbarte Provision, soweit Gesellschaftsanteile/Immobilien weitgehend deckungsgleich sind.
  • Für die Vermittlung von gewerblichen Miet-, Pacht- und vergleichbaren Nutzungsverträgen sowie für den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge hat der Mieter, Pächter oder Nutzungsberechtigte bei Verträgen mit einer Laufzeit bis zu fünf Jahren eine Provision von drei Bruttomonatsmieten zuzüglich Mehrwertsteuer zu zahlen.
  • Bei erfolgreicher Vermietung von Wohnraum hat der Vermieter eine Provision in Höhe von zwei Monatsmieten zuzüglich Mehrwertsteuer zu zahlen.
  • Für die Vermittlung eines Vorkaufsrechtes sind vom Berechtigten 1,19 % inklusive Umsatzsteuer des Verkehrswertes des Gesamtobjektes, bei Ausübung des Vorkaufsrechtes weitere 2,38 % inklusive Umsatzsteuer des Kaufpreises zu zahlen.
  • Alle Provisionen sind verdient und fällig zum Zeitpunkt des rechtswirksamen Abschlusses des vermittelten oder nachgewiesenen Geschäfts.
  • Immobilienberatung Ruhr e.K. steht die Provision auch dann zu, wenn ein wirtschaftlich gleichartiges oder ähnliches Geschäft zustande kommt.
  • Ferner steht Immobilienberatung Ruhr e.K. die Provision bzw. Schadensersatz in Höhe der entgangenen Provision gegen den Angebotsempfänger zu, wenn dieser das Angebot an einen Dritten weitergibt und der Dritte den Kauf-, Erwerbs- oder Mietvertrag abschließt bzw. wenn der Angebotsempfänger als gesetzlicher oder rechtsgeschäftlicher Vertreter eines Dritten in eigenem Namen erwerben, kaufen, mieten oder pachten lässt. Als Dritte gelten sowohl Ehepartner, Familienangehörige als auch juristische Personen, die durch den Angebotsempfänger repräsentiert werden.
  • Der Vertragspartner ist verpflichtet, Immobilienberatung Ruhr e.K. unverzüglich mitzuteilen, wann, zu welchem Entgelt und mit welchem Beteiligten der Hauptvertrag geschlossen wird. Die Auskunftsverpflichtung wird nicht dadurch berührt, dass der Hauptvertrag unter einer aufschiebenden Bedingung steht und diese noch nicht eingetreten ist.
Zahlungsbedingungen
  • Die Erhebung und Berechnung der Umsatzsteuer erfolgt generell nach dem jeweils gültigen Umsatzsteuersatz. Bei Änderungen des Umsatzsteuersatzes gilt der bei Fälligkeit gültige Satz.
  • Der Vertragspartner verpflichtet sich, Rechnungen unverzüglich zu prüfen und, soweit ihm eine Prüfung möglich ist, Einwendungen innerhalb einer Frist von 14 Kalendertagen schriftlich anzuzeigen. Die Unterlassung der rechtzeitigen Einrede gilt als Genehmigung der Rechnung.
  • Immobilienberatung Ruhr e.K. behält sich vor, nach eigenem Ermessen Bezahlung per Vorkasse, Nachnahme oder Lastschrift zu verlangen. Insbesondere für wiederkehrende Leistungen behält sich Immobilienberatung Ruhr e.K. vor, Bezahlung per Lastschrift zu verlangen.
  • Soweit Leistungen gegen Rechnung erfolgen, ist der Rechnungsbetrag sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Maßgebend ist das Datum des Zahlungseingangs bei Immobilienberatung Ruhr e.K.
  • Immobilienberatung Ruhr e.K. ist berechtigt, die ihr gegen den Vertragspartner zustehenden Zahlungsforderungen abzutreten.
  • Schecks und Wechsel werden nur erfüllungshalber angenommen. Diskont- und Einzugsspesen gehen zu Lasten des Vertragspartners. Für die rechtzeitige Vorlage übernimmt Immobilienberatung Ruhr e.K. keine Haftung.
  • Der Vertragspartner kommt, auch ohne dass es hierzu einer schriftlichen Mahnung bedarf, 14 Kalendertage nach Erbringung der Leistung und Zugang der Rechnung mit seiner Zahlungspflicht in Verzug. Unabhängig davon tritt Zahlungsverzug ein, wenn der Vertragspartner Zahlungen zu einem gesondert vereinbarten Zeitpunkt nicht leistet.
  • Bei Zahlungsverzug und bei begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Zahlungswilligkeit des Vertragspartners, auch bei der Nichteinlösung von Schecks, ist Immobilienberatung Ruhr e.K. ungeachtet sonstiger Rechtsansprüche berechtigt, Sicherheiten oder Vorauszahlungen zu verlangen sowie nach Mahnung und angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Weiterhin ist Immobilienberatung Ruhr e.K. im Falle von Verzug berechtigt, sämtliche Leistungen an den Vertragspartner auch aus anderen Vertragsverhältnissen zu verweigern. Für etwaige Schäden wegen dieser Nichtlieferung haftet Immobilienberatung Ruhr e.K. nicht.
  • Bei Zahlungsverzug berechnet Immobilienberatung Ruhr e.K. Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten (bei Verbrauchern) beziehungsweise acht Prozentpunkten (bei Unternehmern) über dem jeweils gültigen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank gemäß §§ 288 Abs. 2, 247 Abs. 1 BGB. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt vorbehalten.
  • Die Zurückbehaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Vertragspartners ist ausgeschlossen, sofern diese von Immobilienberatung Ruhr e.K. nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt wurden.
Haftung
  • Sofern Immobilienberatung Ruhr e.K. einen Schaden leicht fahrlässig verursacht hat, besteht ein Schadensersatzanspruch gegen Immobilienberatung Ruhr e.K. aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen nur bei einer Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten. Dieser Anspruch ist auf vertragstypische Schäden begrenzt. Diese Beschränkung gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
  • Eine etwaige Haftung von Immobilienberatung Ruhr e.K. bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
  • Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre.
  • Die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen von Immobilienberatung Ruhr e.K. für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden ist ausgeschlossen.
Mitwirkungspflichten
  • Der Vertragspartner ist in zumutbarem Maße zur Mitwirkung verpflichtet, soweit dies zur ordnungsgemäßen Vertragserfüllung erforderlich ist.
  • Der Vertragspartner erteilt, wann immer möglich, Aufträge und Teilaufträge schriftlich. In Ausnahmefällen können Aufträge von zuvor als berechtigt benannte Personen auch telefonisch erfolgen. Die Beauftragung wird in diesem Fall im Nachhinein schriftlich dokumentiert.
  • Soweit im Einzelfall nicht anders vereinbart, wird der Vertragspartner
    • Immobilienberatung Ruhr e.K. über alle Vorgänge und Umstände, die für die Vertragserfüllung von Bedeutung sind, unterrichten,
    • Immobilienberatung Ruhr e.K. alle Informationen, Vorlagen, Unterlagen oder Daten unentgeltlich übergeben, die für die Vertragsdurchführung benötigt werden,
    • Immobilienberatung Ruhr e.K. einen Ansprechpartner benennen, der zur Entscheidung über streitige Fragen befugt ist,
    • Immobilienberatung Ruhr e.K. Zugang zu Räumen (inklusive der Einbindung in Schließsysteme, Benachrichtigung etwaiger Wachdienste und Mitteilung über Hausregeln) und, zu Sachmitteln (inklusive der funktionsbereiten und kostenfreien Bereitstellung der erforderlichen Stromversorgung) gewähren, soweit dies für die Vertragsdurchführung erforderlich ist,
    • Immobilienberatung Ruhr e.K. über zur Vertragsdurchführung relevante Sicherheitsvorschriften und Regeln des Arbeitsschutzes informieren,
    • für die Vertragsdurchführung erforderliche Termine oder Besprechungen mit Immobilienberatung Ruhr e.K. abstimmen und vorbereiten und
  • Für alle Kosten, die durch eine Verletzung der Mitwirkungspflichten entstehen, haftet der Vertragspartner.
Rücktritt vom Vertrag aus wichtigem Grund
  • Stellt der Vertragspartner seine Zahlungen ein oder wird das Insolvenzverfahren über sein Vermögen oder ein gerichtliches oder außergerichtliches Vergleichsverfahren beantragt, so ist Immobilienberatung Ruhr e.K. berechtigt, für den nicht erfüllten Teil ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurückzutreten.
Rechtswahl
  • Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, soweit im Einzelfall nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11.4.1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht) ist ausgeschlossen.
Schriftform
  • Mündliche Erklärungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
  • Änderungen und Ergänzungen von Verträgen zwischen den Vertragsparteien bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt insbesondere für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
  • Änderungen und Ergänzungen müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet und zu ihrer Gültigkeit von beiden Vertragsparteien unterzeichnet sein.
Ausschlussfristen
  • Alle wechselseitigen Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung und deren Beendigung verfallen, wenn sie nicht innerhalb einer Frist von drei Monaten, gerechnet vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit, gegenüber der anderen Vertragspartei schriftlich geltend gemacht worden sind.
  • Lehnt die Gegenseite den Anspruch ab oder erklärt sie sich nicht innerhalb von vier Wochen nach Geltendmachung des Anspruchs, so verfällt dieser, wenn er nicht innerhalb von drei Monaten nach Ablehnung oder Fristablauf gerichtlich geltend gemacht wird.
  • Schadenersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
  • Erfüllungsort der Leistungspflichten ist der jeweilige Ort, an dem die Vornahme der streitigen Leistungshandlung vereinbart wurde. Soweit im Einzelfall nicht anders vereinbart ist, gilt als Erfüllungsort der Sitz der Immobilienberatung Ruhr e.K..
  • Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis und im Zusammenhang mit diesem ergebenden Rechtsstreitigkeiten ist, soweit die Vertragspartner Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentliche Sondervermögen sind, der Sitz der Immobilienberatung Ruhr e.K..
  • Immobilienberatung Ruhr e.K. ist berechtigt, Klage auch an einem anderen zuständigen Gericht zu erheben.
Salvatorische Klausel
  • Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und getroffener weiterer Vereinbarungen oder späterer Änderungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte sich in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, den getroffenen weiteren Vereinbarungen oder in späteren Änderungen eine Lücke herausstellen oder sollte eine Währungsumstellung (Währungsschnitt oder neue Währung) erfolgen, so soll hierdurch die Gültigkeit des Vertrages oder späterer Änderungen im Übrigen nicht berührt werden.
  • Anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder des unwirksamen Teiles einer Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit dies rechtlich möglich ist, dem am nächsten kommt, was die Vertragsschließenden wollten oder gewollt hätten, wenn dieser Punkt von ihnen bedacht worden wäre.
  • An die Stelle der jetzigen Währung Euro (€) tritt eine neue Währung in dem Verhältnis, das dem wirtschaftlichen Wert der in dem Vertrag eingegangenen Verpflichtungen nach heutiger Äquivalenz entspricht, auch wenn diese von amtlichen (Umrechnungs-) Kursen oder Währungsschnitten abweichen.
  • Beruht die Ungültigkeit einer Bestimmung auf einem darin angegebenen Maß der Leistung oder Zeit (Frist oder Termin), so soll ein dem Gewollten möglichst nahekommendes rechtlich zulässiges Maß der Leistung oder Zeit (Frist oder Termin) an die Stelle des Vereinbarten treten.

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