Tippgeber

Ihr Immobilien-Tipp wird belohnt!

Sie kennen jemanden, der sein Haus, seine Wohnung oder sein Grundstück im Ruhrgebiet, im Sauerland oder im näheren Umland verkaufen oder vermieten möchte? Dann freuen wir uns über Ihren Tipp und möchten Sie im Erfolgsfall an unserer Courtage beteiligen!1

Was muss ich tun?

Wenn Sie Informationen über eine zum Verkauf stehende Immobilie für uns haben oder einen Eigentümer, der sich mit dem Gedanken trägt, seine Immobilie zu verkaufen, rufen Sie uns einfach an, schicken Sie uns eine E-Mail oder nutzen Sie unser Kontaktformular. Wir werden uns umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.

Neben Informationen zu Ihnen als Tippgeber benötigen wir natürlich auch erste Informationen über die Immobilie sowie die Kontaktdaten des Eigentümers.

Kann ich als Tippgeber anonym bleiben?

Sie sind ein Bekannter, Freund oder Angehöriger des Eigentümers und möchten nicht, dass der Eigentümer von Ihrem Tipp erfährt? Dann können Sie auf Wunsch selbstverständlich anonym bleiben. Es ist nicht erforderlich, dass der Eigentümer Ihren Namen erfährt.

Kann ich als Angehöriger des Verkäufers eine Tippgeberprovision erhalten?

Außer dem Ehe- bzw. Lebenspartner darf der Eigentümer auch mit Ihnen als Tippgeber verwandt sein. Die Tippgeberprovision erhält von uns jeder, der nicht selbst (Mit-)Eigentümer der zu verkaufenden Immobilie ist.

Wie hoch ist die Tippgeberprovision?

Die exakte Höhe der Tippgeberprovision ist, wie auch unser Maklercourtage, abhängig vom tatsächlich gezahlten Kaufpreis. Wir beteiligen Sie zu fünf Prozent an unserer Maklercourtage. Die Tippgeberprovision wird inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer gezahlt.

Wann wird die Tippgeberprovision ausgezahlt?

Die Tippgeberprovision wird im Erfolgsfall gezahlt, also unmittelbar nach Abschluss eines notariellen Kaufvertrages und Eingang unserer Maklercourtage.

Berufliches Verhalten und Recht: Hinweise für alle, die einem Standesrecht unterliegen

Vorsorglich möchten wir darauf hinweisen, dass sich unsere Tippgeberprovision nicht an Personen richtet, die in einem besonderen Vertrauensverhältnis zu ihren Mandanten stehen oder denen dies berufsrechtlich untersagt ist, z.B. Steuerberater und Rechtsanwälte. Wir würden uns aber dennoch über jede Empfehlung aus diesem Personenkreis freuen, die ohne die Möglichkeit der Beteiligung an einer Provision zustande kommt.

  1. Wenn uns Ihr Objekt oder Ihre Immobilie nicht bekannt sind, bestätigen wir Ihnen den Anspruch auf die Tippgeberprovision gerne schriftlich. ↩︎

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